Die Prozesskostenhilfe tritt ein, wenn Sie gerichtliche Schritte einleiten wollen, oder sie bereits selbst verklagt worden sind.
In diesem Fall muss beim Prozessgericht ein Antrag gestellt werden, in dem der Rechtsstreit unter Angabe aller Beweismittel dargestellt wird.
Das Gericht prüft dann, ob die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Dem Antrag sind eine „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ sowie entsprechende Belege (z.B. eine Verdienstbescheinigung oder der ALG II-Bescheid) beizufügen.
Beachten Sie jedoch, dass bei Rechtsbehelfen, die innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden müssen, auch die Erklärung zur Prozesskostenhilfe innerhalb dieser Frist abzugeben ist. Das entsprechende Formular zum Nachweis der Bedürftigkeit erhalten Sie bei den Antragsstellen der Amtsgerichte oder können Sie hier herunterladen.
Die Prozesskostenhilfe übernimmt je nach Einkommen voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts. Hiervon sind die Kosten des Gegners ausgenommen. Wer also den Prozess verliert, muss die gegnerischen Kosten tragen – auch wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.
Im Falle der Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann der Rechtsanwalt vom Gericht beigeordnet werden. In diesem Fall erhalte ich meine Gebühren direkt vom Gericht, sodass ich keine Forderungen an Sie stellen werde.
Sie sind sich bei dem Vorgehen unsicher? Sprechen Sie mich in diesem Fall gerne an. Als Serviceleistung beantrage ich dann für Sie die Prozesskostenhilfe. Auch für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.