Inkasso- und Forderungsabwehr
In meiner täglichen Praxis erlebe ich stark zunehmend die Tendenz, Schulden mittels Inkassounternehmen oder „Mahnanwälten“ zu verfolgen und einzutreiben. Hierbei steht jedoch nicht mehr vordergründig das Prinzip, durch professionelles Forderungsmanagement die Kosten für den Gläubiger gering zu halten, sondern vielmehr die Absicht, weitere Forderungen „quasi aus dem Nichts“ zu generieren. Nicht selten werden durch Mahnkosten, Bankrücklastschriftkosten, Adressermittlungskosten, Verzugszinsen und Gebühren, die Forderungen gegen den Schuldner verdoppelt oder sogar vervielfacht. In ca. 98% der mir vorgelegten Fälle, werden die zusätzlichen Kosten entweder zu hoch oder sogar zu Unrecht angesetzt. So können beispielsweise die Kosten für ein Inkassounternehmen nicht neben den Kosten für einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden.
Fehlendes rechtliches Gehör
Der Verbraucher, der Adressat einer solchen überhöhten Forderung wird, fühlt sich hierdurch in seinem Gerechtigkeitsempfinden zurecht verletzt und setzt sich gegen die Forderung zur Wehr. Der sodann eingelegte „Widerspruch“ oder „Einspruch“ findet jedoch beim Inkassounternehmen oder dem „Mahnanwalt“ kein Gehör. Es werden nur neue Mahnschreiben verschickt und auf Einwände der Schuldner lediglich mit unpassenden Textbausteinen reagiert. Leider sind hiervon oft die Menschen betroffen, die ohnehin über keine oder nur sehr geringe finanzielle Mittel verfügen.
Die Schuldner fühlen sich in die Enge gedrängt und willigen vorschnell in Ratenzahlungen ein, die sie über viele Monate oder Jahre hinweg belasten.
Schnelle und kostenlose Hilfe!
Dabei hilft meist ein anwaltliches Schreiben, damit auf unberechtigte oder überhöhte Forderungen verzichtet und nicht selten das ganze Verfahren eingestellt wird. Personen mit geringem Einkommen oder Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (auch Hartz 4 genannt), haben Anspruch auf staatliche Beratungshilfe. Diese Hilfe kann beim zuständigen Amtsgericht verhältnismäßig unbürokratisch beantragt werden. Genau Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier. Durch die Beratungshilfe werden die gesamten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten abgedeckt. Es wird lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR für die außergerichtliche Vertretung fällig.
Ihr Anwalt für Inkasso- und Forderungsabwehr in Berlin
Haben auch Sie Probleme mit unrechtmäßige Forderungen durch Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte, dann wenden Sie sich an einen auf Inkasso- und Forderungsabwehr spezialisierten Rechtsanwalt.