Ein se­riöses For­de­rungs­ma­nage­ment

Für Un­ter­nehmer und Selb­stän­dige ist die feh­lende Zah­lungs­be­reit­schaft von Schuld­nern häufig ein Pro­blem. Nicht selten ge­raten sie hier­durch selbst in Li­qui­di­täts­eng­pässe. Im schlimmsten Fall droht die ei­gene In­sol­venz. Daher über­nehme ich neben der klas­si­schen an­walt­li­chen Ver­tre­tung und Be­ra­tung auch das For­de­rungs­ma­nage­ment für kleine und mit­tel­stän­di­sche Un­ter­nehmen sowie nie­der­ge­las­sene Ärzte.

Im Grunde kann das Mahn- und In­kas­so­wesen von jedem Un­ter­nehmer selbst er­le­digt werden. Es ist auch sinn­voll und not­wendig, Rech­nungen selbst aus­zu­stellen, mit einem Fäl­lig­keits­datum und einem Zah­lungs­ziel zu ver­sehen und we­nigs­tens einmal an­zu­mahnen. Die zweite und dritte Mah­nung sind aus recht­li­chen Gründen nicht mehr not­wendig und kosten nur Zeit und Geld. Es sollten daher spä­tes­tens nach der zweiten Mah­nung und einem ein­ge­henden Ge­spräch mit dem Schuldner ein Mahn­be­scheid oder eine Zah­lungs­klage er­wirkt werden.

Bleiben alle Be­mü­hungen vor­erst ohne Er­folg, kommt der nun­mehr 30 Jahre lang voll­streck­bare Titel in re­gel­mä­ßigen Ab­ständen in die Wie­der­vor­lage der Kanzlei. Hierbei wird re­cher­chiert, ob der Schuldner zwi­schen­zeit­lich zu Ver­mögen ge­kommen ist. In diesem Fall werden Sie um­ge­hend in­for­miert, und es können er­neut Voll­stre­ckungs­maß­nahmen ein­ge­leitet werden. Zudem ist die Kanzlei Piet­ruschka be­rech­tigt, SCHUFA-Aus­künfte ein­zu­holen.

Der Vor­teil ge­gen­über her­kömm­li­chen In­kas­so­büros

Im Ge­gen­satz zu her­kömm­li­chen In­kas­so­büros sind Rechts­an­wälte in der Lage, die Fäl­lig­keit und Durch­setz­bar­keit einer For­de­rung recht­lich ein­zu­ordnen. Zudem wissen Schuldner oft, dass nach der Mah­nung des In­kas­so­un­ter­neh­mens ent­weder keine Maß­nahme mehr er­folgt oder je­den­falls noch eine zu­sätz­liche An­walts­mah­nung folgen wird und erst dann das Ge­richts­ver­fahren un­mit­telbar be­vor­steht.

 

Wird eine For­de­rung durch ein In­kas­so­un­ter­nehmen nicht er­folg­reich durch­ge­setzt und ist eine an­schlie­ßende Be­auf­tra­gung eines Rechts­an­waltes not­wendig, fallen nicht selten dop­pelte Kosten an, die Sie nicht er­stattet be­kommen. Es ist daher emp­feh­lens­wert, das For­de­rungs­ma­nage­ment gleich auf einen in diesem Be­reich spe­zia­li­sierten Rechts­an­walt zu über­tragen. So können Sie sich auf Ihr Kern­ge­schäft kon­zen­trieren und werden die geld­werte Ent­las­tung Ihres Un­ter­neh­mens bald spüren.

Legen Sie Ihr For­de­rungs­ma­nage­ment ver­trau­ens­voll in meine Hände. Durch ein höf­li­ches aber be­stimmtes Auf­treten ge­gen­über säu­migen Schuld­nern bin ich in der Lage, For­de­rungen zügig durch­zu­setzen und damit die Vor­aus­set­zung für ein Höchstmaß an Li­qui­dität in ihrem Un­ter­nehmen zu schaffen. Als Rechts­an­walt pflege ich einen se­riösen Um­gang mit Ihren Kun­den­daten, wo­durch ein hohes Maß an Da­ten­schutz ge­währ­leistet ist.

Sollten Sie am For­de­rungs­ma­nage­ment durch die Kanzlei Piet­ruschka in­ter­es­siert sein, dann spre­chen Sie mich bitte an. Der For­de­rungs­einzug ist in der ersten Stufe nur mit sehr ge­ringen Kosten ver­bunden, die im Re­gel­fall der Schuldner zu tragen hat.

Neben dem For­de­rungs­ma­nage­ment über­nehme ich selbst­ver­ständ­lich auch die ge­richt­liche Durch­set­zung und die Ein­lei­tung von Voll­stre­ckungs­maß­nahmen.