Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Einstandspflicht in der Regel die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Dies umfasst die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Zeugengelder und Honorare für gerichtliche Sachverständige, die Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit Sie diese übernehmen müssen. Ich rechne dann alle anfallenden Rechtsanwaltsgebühren über den Rechtsschutzversicherer ab.
Sofern Sie nicht sicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckung erteilt, kann selbstverständlich auch ich eine Kostendeckungszusage für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen. Ich übernehme dann die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer. Ein Vorschuss wird in diesem Fall nicht erhoben.