Teilkaskoversicherung
- Welche Risiken sind in der Teilkaskoversicherung versichert?
- Wonach richtet sich die Beitragshöhe der Teilkaskoversicherung?
Welche Risiken sind in der Teilkaskoversicherung versichert?
Folgende Schadensfälle werden unter anderem von der Teilkaskoversicherung abgedeckt:
- Brand oder Explosion
- Glasbruch
- Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl und Raub
- Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderbiss
- Wildschäden, durch den Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz (z.B. Schwarz- oder Rotwild, Hase, Elche, Füchse, Wildschweine, Fischotter nicht jedoch Rentiere, Hunde, Katzen, Bären etc.). Bei einem Tarif mit erweitertem Deckungsumfang sind Schäden, welche durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art verursacht wurden, mitversichert.
- Elementarschäden, die durch die Einwirkung von Naturgewalten entstehen, wie Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Sturm. Diese müssen aber unmittelbar auf das Fahrzeug einwirken. Schäden, die auf ein Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind, sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Wenn zum Beispiel durch einen Sturm ein Bauzaun auf die Straße geweht wird und der Versicherungsnehmer diesem ausweicht und dabei gegen ein geparktes Fahrzeug stößt, ist dies nicht von der Teilkaskoversicherung umfasst. Wenn der Zaun gegen das Auto geweht wird, ist dies vom Versicherungsschutz umfasst.
Welche Schäden jedoch im Einzelnen von der Teilkaskoversicherung abgedeckt werden, ist dem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Wonach richtet sich die Beitragshöhe der Teilkaskoversicherung?
Die Beitragshöhe der Teilkaskoversicherung richtet sich unter anderem nach der Typklassen-Einstufung. Diese wird von den Versicherungen den einzelnen Fahrzeugtypen zugewiesen und für alle Fahrzeugmodelle jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft aktualisiert. Ein Schadenfreiheitsrabatt gibt es bei der Teilkaskoversicherung im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung nicht, da nach der Ansicht der Versicherer kein subjektives Risiko besteht. Damit ist gemeint, dass die Risiken der Teilkaskoversicherung nicht durch den Versicherungsnehmer beeinflusst werden können.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Teilkaskoversicherung haben, dann sollten Sie sich an einen auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Wir unterhalten für Sie Büros in Berlin in den Bezirken Köpenick und Neukölln.