Teil­kas­ko­ver­si­che­rung

Welche Ri­siken sind in der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ver­si­chert?

Fol­gende Scha­dens­fälle werden unter an­derem von der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ab­ge­deckt:

  • Brand oder Ex­plo­sion
  • Glas­bruch
  • Dieb­stahl in­klu­sive Ein­bruch­tei­le­dieb­stahl und Raub
  • Schmor­schäden an der Ver­ka­be­lung durch Kurz­schluss
  • Mar­der­biss
  • Wild­schäden, durch den Zu­sam­men­stoß mit Haar­wild nach dem Bun­des­jagd­ge­setz (z.B. Schwarz- oder Rot­wild, Hase, Elche, Füchse, Wild­schweine, Fisch­otter nicht je­doch Ren­tiere, Hunde, Katzen, Bären etc.). Bei einem Tarif mit er­wei­tertem De­ckungs­um­fang sind Schäden, welche durch den Zu­sam­men­stoß mit Tieren aller Art ver­ur­sacht wurden, mit­ver­si­chert.
  • Ele­men­tar­schäden, die durch die Ein­wir­kung von Na­tur­ge­walten ent­stehen, wie Hagel, Blitz­schlag, Über­schwem­mung und Sturm. Diese müssen aber un­mit­telbar auf das Fahr­zeug ein­wirken. Schäden, die auf ein Ver­halten des Fah­rers zu­rück­zu­führen sind, sind nicht vom Ver­si­che­rungs­schutz um­fasst. Wenn zum Bei­spiel durch einen Sturm ein Bau­zaun auf die Straße ge­weht wird und der Ver­si­che­rungs­nehmer diesem aus­weicht und dabei gegen ein ge­parktes Fahr­zeug stößt, ist dies nicht von der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung um­fasst. Wenn der Zaun gegen das Auto ge­weht wird, ist dies vom Ver­si­che­rungs­schutz um­fasst.

Welche Schäden je­doch im Ein­zelnen von der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ab­ge­deckt werden, ist dem Ver­si­che­rungs­schein und den zu­grun­de­lie­genden Ver­si­che­rungs­be­din­gungen zu ent­nehmen.

Wo­nach richtet sich die Bei­trags­höhe der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung?

Die Bei­trags­höhe der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung richtet sich unter an­derem nach der Typ­klassen-Ein­stu­fung. Diese wird von den Ver­si­che­rungen den ein­zelnen Fahr­zeug­typen zu­ge­wiesen und für alle Fahr­zeug­mo­delle jähr­lich vom Ge­samt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft ak­tua­li­siert. Ein Scha­den­frei­heits­ra­batt gibt es bei der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung im Ge­gen­satz zur Voll­kas­ko­ver­si­che­rung nicht, da nach der An­sicht der Ver­si­cherer kein sub­jek­tives Ri­siko be­steht. Damit ist ge­meint, dass die Ri­siken der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung nicht durch den Ver­si­che­rungs­nehmer be­ein­flusst werden können.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Teil­kas­ko­ver­si­che­rung haben, dann sollten Sie sich an einen auf das Ver­si­che­rungs­recht spe­zia­li­sierten Rechts­an­walt wenden. Wir un­ter­halten für Sie Büros in Berlin in den Be­zirken Kö­pe­nick und Neu­kölln.