Unfallversicherung
- Was genau versteht man unter einer privaten Unfallversicherung?
- Was versteht man unter „Invalidität“?
- Was können Sie tun, wenn die Versicherung eine Zahlung ablehnt?
- Warum zahlt die Versicherung in den häufigsten Fällen nicht?
- Was genau versteht man unter einem Verstoß gegen Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten?
- Welche Möglichkeiten bestehen für die Versicherung noch auf Ihr Anliegen zu reagieren?
- Was müssen Sie als Versicherungsnehmer nach einem Unfall beachten?
- Was genau ist unter „Vorschädigungen“ zu verstehen?
Was genau versteht man unter einer privaten Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung sichert dem Unfallversicherten insbesondere einen Anspruch auf eine Geldleistung, sollte dieser einen Unfall erleiden. Der Anspruch besteht entweder in einer einmaligen Auszahlung und/oder in einer Unfallrente. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Leistungen, die individual vereinbart werden können.
Was versteht man unter „Invalidität“?
Die Invalidität beschreibt den Grad der körperlichen Einschränkung. Die Invalidität entscheidet über die Höhe der Entschädigung, die der Versicherungsnehmer nach dem Unfall erhält. Die Höhe errechnet sich aus den Versicherungsbedingungen und kann abgelesen werden aus den vorgegebenen Tabellenwerten der Versicherung.
Der Grad der Invalidität richtet sich unabhängig von dem Beruf danach, in wieweit der Körper des Versicherungsnehmers nach dem Unfall dauerhaft von dem gewöhnlichen körperlichen Zustand im entsprechenden Alter abweicht.
Beispielsweise entspricht der Verlust eines Beines in der Regel einer 70 % Gesamtkörperinvalidität. Kann der Versicherungsnehmer das Bein allerdings noch eingeschränkt nutzen, sinkt der Prozentsatz der Gesamtkörperinvalidität entsprechend. Die genauen Invaliditätsgrad können den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden.
Der Versicherer erkundigt sich bei den behandelnden Ärzten des Versicherungsnehmers über eine mögliche Invalidität nach dem Unfall und die Höhe der Einschränkung. Der Versicherer kann allerdings auch verlangen, dass der Versicherungsnehmer sich bei einem bestimmten Arzt untersuchen lässt. Lässt sich das Gutachten des Versicherers mit dem Gutachten des Versicherungsnehmers nicht vereinbaren, kann der Versicherungsnehmer gegen das ergangene Gutachten gerichtlich vorgehen, indem dieser einen höheren Invaliditätsgrad durch eine ärztliche Stellungnahme darlegt. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, muss das Gericht ein unabhängiges Sachverständigengutachten in Auftrag geben, um die Invalidität festzustellen.
Was können Sie tun, wenn die Versicherung eine Zahlung ablehnt?
Sollte die Unfallversicherung doch nicht zahlen, können Sie die Ablehnung des Versicherers rechtlich überprüfen lassen. Die Einschaltung eines Anwalts kann Ihnen auch dabei helfen, die Entscheidung der Versicherung hinsichtlich der Überprüfung des Anspruchs zu beschleunigen.
Warum zahlt die Versicherung in den häufigsten Fällen nicht?
Die Versicherung bestreitet in den meisten Fällen die Invalidität des Versicherten. Häufig wird auch der Vorwurf von Falschangaben erhoben. Häufig wirft der Versicherer dem Versicherten vor, vorsätzlich den Leistungsantrag falsch ausgefüllt zu haben, um sich dann von der Leistungspflicht zu befreien.
Allerdings muss der Versicherer nicht zahlen, sollte der Versicherungsnehmer tatsächlich wissentlich eine Falschauskunft abgegeben haben. Bei einer nur grob fahrlässig abgegebenen Auskunft, wird die Auszahlung der Versicherungssumme lediglich anteilig reduziert.
Zusätzlich dazu muss die Falschauskunft kausal für die Feststellung des Versicherungsfalles und die daraus resultierte Leistungspflicht sein, damit der Versicherer die Leistung verweigern kann. Auch muss der Versicherer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf sein Recht zur Leistungsverweigerung hingewiesen haben, § 28 Abs. 4 VVG.
Um den Versicherten vor derartigen Situationen zu schützen, müssen ganz bestimmte Voraussetzungen für einen Rücktritt der Versicherung vorliegen.
Unter gewissen Umständen kann der Versicherer sogar vom Vertrag zurücktreten. Der Versicherte muss vorsätzlich oder grob fahrlässig die Fragen des Versicherers falsch beantwortet haben. Auch muss dieser die Tatsachen positiv kennen und sich auch daran erinnern können. Die Versicherung muss den Versicherten zudem auch explizit darüber befragt haben und diesen durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die möglichen Folgen hingewiesen haben. Als letzte Voraussetzung muss es sich auch um gefahrerhebliche Umstände gehandelt haben, sodass die Versicherung bei Kenntnis der Umstände den Vertrag so nicht abgeschlossen hätte und somit die Falschaussage kausal für die Leistungspflicht war.
Was genau versteht man unter einem Verstoß gegen Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten?
Nach § 31 VVG trifft den Versicherungsnehmer eine Pflicht zur Auskunft gegenüber dem Versicherer über den konkreten Versicherungsfall, damit dieser seine Leistungspflicht prüfen kann. Darunter fallen auch Fragen zu der Schadensentstehung, dem Schadensverursacher, dem Schadenszeitpunkt, Vorschäden und weiteren Risiken. Sollte der Versicherungsempfänger diese Fragen falsch beantwortet und der Versicherer diesen zuvor auf mögliche Folgen in Textform aufmerksam gemacht haben, kann der Versicherer seine Leistungsverweigerung auf eine Verletzung der § 31 VVG stützen. Dafür muss die Falschauskunft allerdings wiederum kausal für die Feststellung des Versicherungsfalles sein.
Welche Möglichkeiten bestehen für die Versicherung noch auf Ihr Anliegen zu reagieren?
Die Versicherung kann Ihnen auch ein Vergleichsangebot anbieten. Durch die gütliche Einigung wird deutlich, dass die Versicherung davon ausgeht, dass ein Anspruch des Versicherungsnehmers grundsätzlich besteht. Bevor Sie das Abfindungsangebot des Versicherers unterschreiben, sollten Sie unbedingt einen unabhängigen Arzt überprüfen lassen, ob die Höhe der Invalidität des Versicherungsnehmers richtig errechnet wurde und somit die Versicherungssumme angemessen ist. Später können kaum noch Ansprüche gegen die Versicherung durchgesetzt werden, sollte das Angebot einmal vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein.
Was müssen Sie als Versicherungsnehmer nach einem Unfall beachten?
Sollten Sie einen Unfall erlitten haben, sollten Sie umgehend Ihre Unfallversicherung über diesem Unfall schriftlich informieren und bei Invalidität einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung gegenüber dem Versicherer stellen.
Dabei sollten Sie die starren Fristen, die sich aus dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen ergeben, unbedingt beachten.
Grundsätzlich muss die Invalidität innerhalb von 12 Monaten seit dem Unfall eingetreten sein. Daraufhin hat der Versicherungsnehmer zusätzliche drei Monat, um die Invalidität vom Arzt schriftlich feststellen zu lassen und der Versicherung mitzuteilen.
Was genau ist unter „Vorschädigungen“ zu verstehen?
Sollte der Versicherungsnehmer Vorschädigungen haben, ist die Leistungspflicht des Versicherers eingeschränkt. Normale altersbedingte Einschränkungen zählen allerdings gerade nicht unter Krankheiten und stellen demnach auch keine Vorschäden dar. Der Versicherer muss selbst darlegen und auch beweisen, dass Vorschädigungen unabhängig vom Unfall schon vorher vorlagen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Unfallversicherung oder einer Ablehnung des Versicherers haben, dann sollten Sie sich an einen auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Wir unterhalten für Sie Büros in Berlin in den Stadtbezirken Köpenick und Neukölln.