Verfallsklausel
Was genau versteht man unter „Verfallsklausel“?
Verfallsklauseln sind häufig in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen festgeschrieben. Durch die Festlegung einer Verfallsklausel gehen arbeitsvertragliche Ansprüche nach Ablauf einer bestimmten Frist endgültig unter. Diese Ansprüche müssen somit innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemacht werden, damit diese für den Arbeitnehmer nicht ersatzlos verloren gehen. Es muss demnach kein besonderer sachlicher Grund vorliegen, damit der Anspruch des Arbeitnehmers entfällt.
Näheres unter „Ausschlussfrist“.
Bei Fragen zu Verfallklauseln oder Ausschlussfristen sollten Sie rechtzeitig die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Wir sind in Berlin in den Bezirken Neukölln und Köpenick mit einem Büro vertreten.