Versicherungsrecht – Das Ungleichgewicht
Bei Versicherungsfällen stehen sich regelmäßig zwei sehr ungleiche Partner gegenüber: auf der einen Seite die professionelle Versicherungsgesellschaft und auf der anderen Seite der in rechtlicher Hinsicht meist unerfahrene Versicherungsnehmer. Naturgemäß besteht hierbei ein erhebliches Wissensgefälle.
Das Problem
Die Versicherer nutzen dieses Wissensgefälle aus und verweigern bei der Regulierung nicht selten die Leistung. Die Meldung von Schadensfällen beantworten sie dann mit Rücktritt, Anfechtung und Kündigung und wenden die unzutreffende Beantwortung vorvertraglicher Fragen, die Nichtangabe gefahrerheblicher Umstände, Über-, Unter- oder Mehrfachversicherung ein. Die Ablehnungen werden dann oftmals hingenommen und der Versicherte gibt auf. Gründe hierfür sind die Angst vor Kosten oder einfach nur die scheinbar schiere Übermacht des Versicherers. Dadurch wird aber oft auf durchsetzbare Ansprüche verzichtet.
Ich helfe Ihnen!
Die Ängste sind jedoch unbegründet. Die Versicherungsunternehmen sind an gesetzliche Vorgaben und insbesondere an das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gebunden, welches ihnen enge Grenzen zieht.
Hiervon abweichende Vertrags- und Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich unwirksam.
Es ist daher ratsam, den Einzelfall durch einen unabhängigen Experten des Versicherungsrechts prüfen zu lassen. Die Kosten für eine erste Beratung sind überschaubar und werden bei Mandatierung selbstverständlich in voller Höhe angerechnet.
Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Berlin
Rechtsanwalt Finn Pietruschka wird ausschließlich auf Seiten der Versicherungsnehmer/Versicherten tätig. Hierdurch wird ein Höchstmaß an Unabhängigkeit gewährleistet. Durch eine enge Zusammenarbeit mit einem in Berlin ansässigen Versicherungsmakler ist die Kanzlei stets aktuell über Neuerungen und Änderungen von Produkten auf dem Versicherungsmarkt informiert.